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nachvollziehbar eine Gefahr für Leib und Leben einer Person oder eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche
Sicherheit besteht, behalten wir uns vor, die Polizei zu informieren.
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Unsere Gemeinschaftsstandards dienen als Leitfaden für die Kommunikation auf A., und wir werden sie im Laufe der
Zeit immer weiterentwickeln. In diesem Sinne bitten wir die Mitglieder der A.-Community, sich an diese Richtlinien zu
halten.
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[...]
Anstößige Inhalte
12. Hassrede
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Wir lassen Hassrede auf A. grundsätzlich nicht zu. Hassrede schafft ein Umfeld der Einschüchterung, schließt
Menschen aus und kann in gewissen Fällen Gewalt in der realen Welt fördern.
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Wir definieren Hassrede als direkten Angriff auf Personen aufgrund geschützter Eigenschaften: ethnische
Zugehörigkeit, nationale Herkunft, religiöse Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Kaste, Geschlecht,
Geschlechtsidentität, Behinderung oder Krankheit. Auch Einwanderungsstatus ist in gewissem Umfang eine
geschützte Eigenschaft. Wir definieren Angriff als gewalttätige oder entmenschlichende Sprache, Aussagen über
Minderwertigkeit oder Aufrufe, Personen auszuschließen oder zu isolieren. Wir teilen Angriffe wie unten beschrieben in
drei Schweregrade ein.
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Manchmal teilen Menschen Inhalte, die Hassrede einer anderen Person enthalten, um für ein bestimmtes Thema zu
sensibilisieren oder Aufklärung zu leisten. So kann es vorkommen, dass Worte oder Begriffe, die ansonsten gegen
unsere Standards verstoßen könnten, erklärend oder als Ausdruck von Unterstützung verwendet werden. Dann lassen
wir die Inhalte zu, erwarten jedoch, dass die Person, die solche Inhalte teilt, ihre Absicht deutlich macht, so dass wir
den Hintergrund besser verstehen können. Ist diese Absicht unklar, wird der Inhalt unter Umständen entfernt.
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Wir lassen Humor und Gesellschaftskritik in Verbindung mit diesen Themen zu. Wir sind außerdem der Ansicht, dass
die Nutzerinnen und Nutzer, die solche Kommentare teilen, verantwortungsbewusster handeln, wenn sie ihre
Klarnamen verwenden.
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Folgende Inhalte sind untersagt:
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Angriffe mit Schweregrad 1 sind Angriffe, die auf eine Person oder Personengruppe abzielen, auf die eine der oben
aufgeführten Eigenschaften oder der Einwanderungsstatus zutrifft (einschließlich aller Untergruppen, außer denen, die
Gewaltverbrechen oder Sexualstraftaten begangen haben). Ein Angriff wird hier wie folgt definiert:
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Jedwede gewalttätige Äußerung oder Unterstützung in schriftlicher oder visueller Form
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Entmenschlichende Sprache oder Bilder. Hierzu gehört unter anderem Folgendes:
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Bezugnahme auf oder Vergleich mit Schmutz, Bakterien, Krankheit oder Fäkalien
Bezugnahme auf oder Vergleich mit Tieren, die kulturell als intellektuell oder körperlich unterlegen gelten
Bezugnahme auf oder Vergleich mit Untermenschlichkeit
Die Verspottung des Konzepts „Hassverbrechen“ im Allgemeinen, konkreter Hassverbrechen oder der Opfer von
Hassverbrechen, selbst wenn keine reale Person in einem Bild abgebildet ist
Bestimmte entmenschlichende Vergleiche sowohl in schriftlicher als auch in visueller Form
lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Datum=2023&nr=25504&Blank=1
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