35
„Mit einer offensichtlich dämlichen Frage kann man sich auch als Volldepp outen!“
36
„H. M. A.: Wer dämliche Fragen versucht mit Sarkasmus zu erklären, ist noch
dämlicher als durch die dämliche Frage ohnehin schon zu vermuten.“
37
„Bla bla bla… Sie wollen die Problematik nicht verstehen, deshalb tragen Sie persönlich mit ihren Glaubensgenossen die Hauptverantwortung für die Umvolkung
in Deutschland!“
38
„K. S.: die fehlenden geistigen Kapazitäten sind doch ganz offensichtlich auf
ihrer Seite zu verorten! Wenn sie „Umvolkung“ und „Glaubensgenossen“ für
Fremdwörter halten, spricht das eindeutig für diese Annahme.“
39
„V. R.: Sie sind typische Kommunistin, alles gleich machen, genau das jedoch ist
Rassismus, Sie sind ein Rassist! Wer die Unterschiede der Völker und Kulturen
negiert, ist ein blinder ideologisch vernagelter Honk und Rassist!
40
Komisch, bei Hunden die auch alle vom Wolf abstammen, würden sie nie auf die
dämliche Idee kommen, einen Rehpinscher auf die selbe Stufe wie einen Schäferhund zu stellen, da dürfen es dann plötzlich verschiedene Rassen sein, deren
Merkmale auch fein säuberlich erhalten werden. Leute wie Sie sind abgrundtief
verlogen und lächerlich!
41
Ich hoffe, Sie bekommen von Ihren Lieblingen aus dem Morgenland bald spürbar
gezeigt, wie unterschiedlich Menschen sein können!!! :-D :-D :-D“
42
Daraufhin wurde der Kläger im Juni 2017 durch den Beklagten auch auf der Fan-Page
„ZDF“ gesperrt.
43
Der Beklagte wies den Kläger mit E-Mail vom 3. Juli 2017 darauf hin, dass der Account
gesperrt worden sei, da er sich nicht an die auf der Facebook-Seite des Beklagten geltende Netiquette gehalten habe, indem er andere Personen beleidigt habe. Es bestehe
kein juristischer Anspruch auf Freischaltung auf den Facebook-Seiten des Beklagten.
44
Der Kläger wandte sich mit E-Mail vom 3. Juli 2017 gegen die Anschuldigung, er hätte
andere Personen im Sinne einer strafrechtlichen Relevanz beleidigt. Seine Aussagen seien vielmehr absichtlich missinterpretiert worden.
45
Der Kläger hat am 12. Juli 2017 Klage erhoben. Er trägt vor, er sei unberechtigt auf den
Facebook-Accounts von „ZDF Heute+“ und „ZDF“ gesperrt worden. Auch seien seine kritischen Postings unberechtigt gelöscht worden. Verantwortlich für die Sperren sei allein
der Beklagte und nicht Facebook. Die Beziehungen zwischen dem Beklagten und Facebook sowie zwischen dem Kläger und Facebook seien dagegen rechtlich unerheblich.
Die Vorgehensweise des Beklagten entziehe sich jeder Kontrolle und Rechtsgrundlage,
da dieser als Betreiber öffentlich-rechtlicher Sender niemanden von seinem Angebot –
auch nicht teilweise – ausschließen dürfe. Bei dem beklagten Fernsehsender handele es
sich um öffentlich-rechtliches Eigentum. Der Beklagte müsse im Hinblick auf den Rundfunkstaatsvertrag sein komplettes Angebot vollumfänglich und uneingeschränkt öffentlich zur Verfügung stellen und dürfe dieses für niemanden einschränken. Zu diesem öffentlich-rechtlichen, dem Rundfunkstaatsvertrag unterliegenden, Programm- und Infor-
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