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BVerwG 6 C 12.20, Urteil vom 30. November 2022 | Bundesverwaltungsgericht
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Die beklagte Rundfunkanstalt unterhält einen Internetauftritt auf dem sozialen Netzwerk Facebook. Dort
veröffentlicht sie sendungsbezogene Beiträge, die angemeldete Facebook-Nutzer kommentieren können. Für
die Erstellung von Kommentaren verweist der MDR auf Vorgaben in Form einer sog. Netiquette, die u. a.
einen Bezug zu dem Thema der jeweiligen Sendung verlangt.
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Folgende der vom Kläger auf der Facebook-Seite des MDR geposteten Kommentare wurden durch den
Beklagten mangels Sendungsbezugs zu dem Beitrag "Aufarbeitung der Treuhand" gelöscht:
<1> "Hallo Frau G., bei mir hat der MDR - Mitteldeutscher Rundfunk auch Kommentare gelöscht die gegen
nichts verstoßen haben. Allerdings habe ich mir diese Zensur nicht gefallen lassen und umgehend meinen
Anwalt Herrn S. von der Kanzlei R. informiert. Der MDR - Mitteldeutscher Rundfunk wollte mir auch mit
seiner hauseigenen Netiquette kommen ... die jedoch hinfällig sein dürfte als öffentlich-rechtliche
Körperschaft!"
<2> "Sehr geehrte Damen und Herren des MDR - Mitteldeutscher Rundfunk, Sie löschen hier permanent
meine Kommentare und wie ich Ihnen mitgeteilt habe, habe ich meinen Anwalt, Herrn S. von der Kanzlei R.
darüber bereits in Kenntnis gesetzt. Gestern Abend habe ich einen Kommentar von Frau G. kommentiert,
doch dieser Kommentar wurde erneut von Ihnen gelöscht, obwohl kein Verstoß vorliegt. Warum? Nennen
Sie mir Gründe!! Was Sie hier machen ist Zensur und diese werde ich mir nicht gefallen lassen."
<4> "Z. Meine Kommentare löscht der MDR seit Tagen ohne anständige Begründung, allerdings lasse ich
mir das nicht gefallen. Mein Anwalt S. von der Kanzlei R. wurde darüber bereits informiert (auch mit
Screenshots der gelöschten Kommentare als Beweis das kein verstoß vorliegt) Der MDR darf allerhöchstens
Kommentare löschen, die rechtswidrig sind, alles andere ist nämlich Zensur!!"
<6> "M. Das sieht der MDR jedoch anders und betreibt Zensur, aber mein Anwalt wird sich darum kümmern. Denn auch mein Kommentar von gestern Abend wurde wieder gelöscht von diesen Zensoren!!"
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Den Beitrag "Hasskommentare im Netz", der eine Umfrage zur Betroffenheit von Nutzern sozialer Medien
von Hasskommentaren thematisiert hatte, kommentierte der Kläger wie folgt:
<3> "Erklären Sie mir doch erneut, was hier gegen die Netiquette von MDR - Mitteldeutscher Rundfunk verstößt? Was genau ist denn Hassrede??? Mittlerweile wurde ja sogar die Unabhängigkeitserklärung von Amerika als Hassrede eingestuft. Merkt da noch jemand etwas???"
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Zu dem Beitrag "Fast jeder zweite Rentner erhält unter 800 € Rente" verfasste der Kläger den Kommentar:
<5> "Niedrige Renten aber die Diäten für die Politik-Darsteller werden automatisch erhöht!! Da sieht man
genau wo das Land steht."
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Den Beitrag "Viele Ost-Rentner von Armut bedroht" kommentierte der Kläger wie folgt:
<7> "MDR - Mitteldeutscher Rundfunk warum bevormunden Sie die Menschen so?? Was stimmt nicht bei
Ihnen im Haus??"
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Zu dem Beitrag "Massensterben bei Amseln durch Usutu-Virus", der eine Infektion durch ein auf Amseln
übertragenes Virus thematisiert hatte, verfasste der Kläger folgende Kommentare:
<8> "Schon erstaunlich, was mittlerweile durch Zugvögel alles so eingeschleppt werden soll. Bis vor 3 Jahren, wurde da noch nix durch Zugvögel eingeschleppt!!"
<9> "Warum löschen Sie erneut Kommentare von mir MDR - Mitteldeutscher Rundfunk?? Ich habe gegen
nichts verstoßen, allerdings verstößt hier der MDR gegen die Meinungsfreiheit."
<10> "Unterlassen Sie das penetrante löschen meiner Kommentare MDR - Mitteldeutscher Rundfunk. Mein
Anwalt hat Sie bereits darüber informiert, das meine Kommentare gegen nichts verstoßen. Sie betreiben hier
Zensur!! Sie müssen die Meinungsfreiheit ertragen, ob ihnen das passt oder nicht!! Sie können ja nicht mal
begründen, warum Sie meine Kommentare löschen. Schämen Sie sich!!"
https://www.bverwg.de/301122U6C12.20.0
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