10/27/2020
Landgericht Köln, 24 O 187/18
Jedwede gewalttätige Äußerung oder Unterstützung in schriftlicher oder visueller Form
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Entmenschlichende Sprache oder Bilder. Hierzu gehört unter anderem Folgendes:
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Bezugnahme auf oder Vergleich mit Schmutz, Bakterien, Krankheit oder Fäkalien
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Bezugnahme auf oder Vergleich mit Tieren, die kulturell als intellektuell oder körperlich
unterlegen gelten
14
Bezugnahme auf oder Vergleich mit Untermenschlichkeit
15
Die Verspottung des Konzepts „Hassverbrechen“ im Allgemeinen, konkreter Hassverbrechen
oder der Opfer von Hassverbrechen, selbst wenn keine reale Person in einem Bild abgebildet ist
16
Bestimmte entmenschlichende Vergleiche sowohl in schriftlicher als auch in visueller Form
17
Angriffe mit Schweregrad 2 sind Angriffe, die auf eine Person oder Personengruppe abzielen,
auf die eine der oben aufgeführten Eigenschaften zutrifft. Ein Angriff wird hier wie folgt definiert:
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Aussagen über Minderwertigkeit oder Bilder, die implizieren, dass eine Person oder eine Gruppe
körperliche, geistige oder moralische Defizite aufweist
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Körperlich (unter anderem „verunstaltet“, „unterentwickelt“, „abscheulich“, „hässlich“)
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Geistig (unter anderem „zurückgeblieben“, „behindert“, „niedriger IQ“, „dumm“, „Idiot“)
21
Moralisch (unter anderem „Schlampe“, „Betrüger“, „billig“, „Schnorrer“)
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Ausdrücke von Verachtung oder ihre bildliche Entsprechung, wie u. a.:
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„Ich hasse X“
24
„Ich mag X nicht“
25
„X sind die Schlimmsten“
26
Ausdrücke von Abscheu oder ihre bildliche Entsprechung, wie u. a.:
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„ekelhaft“
28
„scheußlich“
29
„widerwärtig“
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Beschimpfung von Personen oder Personengruppen, die geschützte Eigenschaften aufweisen
31
Angriffe mit dem Schweregrad 3 sind Angriffe, die zum Ausschluss oder der Isolation einer
Person oder Personengruppe aufgrund der oben aufgeführten Eigenschaften aufrufen. Wir
lassen Kritik an Einwanderungsgesetzen und Diskussionen über die Einschränkung dieser
Gesetze zu.
32
Inhalte, die Personen verunglimpfend beschreiben oder sie mit Verunglimpfungen
angreifen. Verunglimpfungen werden als Ausdrücke bzw. Wörter definiert, die üblicherweise als
beleidigende Bezeichnungen für die oben aufgeführten Eigenschaften verwendet werden.“
33
In der Einleitung zu den Gemeinschaftsstandards behält sich die Verfügungsbeklagte das Recht
vor, bei Verstößen gegen die Gemeinschaftsstandards u.a. die Posting-Rechte des Nutzers
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https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2018/24_O_187_18_Urteil_20180727.html
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