10/27/2020 Landgericht Köln, 24 O 187/18 Jedwede gewalttätige Äußerung oder Unterstützung in schriftlicher oder visueller Form 11 Entmenschlichende Sprache oder Bilder. Hierzu gehört unter anderem Folgendes: 12 Bezugnahme auf oder Vergleich mit Schmutz, Bakterien, Krankheit oder Fäkalien 13 Bezugnahme auf oder Vergleich mit Tieren, die kulturell als intellektuell oder körperlich unterlegen gelten 14 Bezugnahme auf oder Vergleich mit Untermenschlichkeit 15 Die Verspottung des Konzepts „Hassverbrechen“ im Allgemeinen, konkreter Hassverbrechen oder der Opfer von Hassverbrechen, selbst wenn keine reale Person in einem Bild abgebildet ist 16 Bestimmte entmenschlichende Vergleiche sowohl in schriftlicher als auch in visueller Form 17 Angriffe mit Schweregrad 2 sind Angriffe, die auf eine Person oder Personengruppe abzielen, auf die eine der oben aufgeführten Eigenschaften zutrifft. Ein Angriff wird hier wie folgt definiert: 18 Aussagen über Minderwertigkeit oder Bilder, die implizieren, dass eine Person oder eine Gruppe körperliche, geistige oder moralische Defizite aufweist 19 Körperlich (unter anderem „verunstaltet“, „unterentwickelt“, „abscheulich“, „hässlich“) 20 Geistig (unter anderem „zurückgeblieben“, „behindert“, „niedriger IQ“, „dumm“, „Idiot“) 21 Moralisch (unter anderem „Schlampe“, „Betrüger“, „billig“, „Schnorrer“) 22 Ausdrücke von Verachtung oder ihre bildliche Entsprechung, wie u. a.: 23 „Ich hasse X“ 24 „Ich mag X nicht“ 25 „X sind die Schlimmsten“ 26 Ausdrücke von Abscheu oder ihre bildliche Entsprechung, wie u. a.: 27 „ekelhaft“ 28 „scheußlich“ 29 „widerwärtig“ 30 Beschimpfung von Personen oder Personengruppen, die geschützte Eigenschaften aufweisen 31 Angriffe mit dem Schweregrad 3 sind Angriffe, die zum Ausschluss oder der Isolation einer Person oder Personengruppe aufgrund der oben aufgeführten Eigenschaften aufrufen. Wir lassen Kritik an Einwanderungsgesetzen und Diskussionen über die Einschränkung dieser Gesetze zu. 32 Inhalte, die Personen verunglimpfend beschreiben oder sie mit Verunglimpfungen angreifen. Verunglimpfungen werden als Ausdrücke bzw. Wörter definiert, die üblicherweise als beleidigende Bezeichnungen für die oben aufgeführten Eigenschaften verwendet werden.“ 33 In der Einleitung zu den Gemeinschaftsstandards behält sich die Verfügungsbeklagte das Recht vor, bei Verstößen gegen die Gemeinschaftsstandards u.a. die Posting-Rechte des Nutzers 34 https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2018/24_O_187_18_Urteil_20180727.html 3/13

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