151 Die NPD ist trotz eines Mitgliederverlustes weiterhin die bedeutendste Organisation im Rechtsextremismus. 152 Bemerkenswert bleibt die alltagskulturelle Verankerung der NPD in einigen Landstrichen Ostdeutschlands. Sie spiegelt sich nicht zuletzt auch in kommunalen Mandaten wider. NPD-Mitglieder engagieren sich im vorpolitischen Raum. Sie gründen Bürgerinitiativen und sind in Elternvertretungen aktiv. Die Partei selbst führt Veranstaltungen mit einem gewissen Freizeitwert durch. In der Summe dieser Aktivitäten sprechen ihre Funktionäre von einer „völkischen Graswurzelrevolution“.“ 153 Laut Maaßen scheint fraglich, ob eine Richtungsänderung angesichts der Abhängigkeit der Partei von Neonazis überhaupt durchsetzbar wäre. Nach wie vor säßen diese auch in Führungspositionen. 154 (vgl.http://www.thueringen.de/th3/verfassungsschutz/rechtsextremismus/rede/index.aspx) 155 Belege dafür finden sich vielfach, gerade auch in Thüringen. IV. 156 Im Ergebnis ist der „Appell“ des Antragsgegners von der Aufgabe und Pflicht des Staates, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, gedeckt und zulässig. 157 Diese Einschätzung korrespondiert mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2014, worin dem Bundespräsidenten nicht nur das Recht zugestanden wurde, die NPD als „Spinner“ zu bezeichnen (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn 33), sondern ebenfalls die Aufforderung, die Bürger mögen „auf die Straße gehen und sagen, ‘bis hierher und nicht weiter‘“ (BVerfG ebd., Rn 2, 32). 158 Der „Appell“ von Ministerpräsident R..., NPD Anträgen nicht zuzustimmen und damit „die Nazis“ nicht aufzuwerten, liegt inhaltlich auf dieser Linie: 159 Er wendet sich damit, ebenso wie der Bundespräsident, nicht willkürlich „gegen geschichtsvergessene rechtsradikale und fremdenfeindliche Überzeugungen“ (so BVerfG ebd., Rn 31) 160 Bekanntermaßen hat auch die Thüringer Landesregierung unter Ministerpräsidentin Lieberknecht den Antrag des Bundesrates nach Art. 21 Abs.2 GG i.V.m. §§ 13 Nr.2, 43 ff. BVerfGG an das Bundesverfassungsgericht auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD und ihrer Teilorganisationen maßgeblich mitgetragen. 161 Die dem NPD-Verbotsverfahren innewohnende politische Grundhaltung wird auch von der Thüringer Landesregierung unter Leitung von Ministerpräsident R... mitgetragen. Der Appell des Antragsgegners ist Ausdruck dessen. 162 Entgegen der Ansicht der Mehrheit des Senates muss sich der Antragsgegner insoweit nicht auf eine Rolle als Parteipolitiker reduzieren lassen und sich als Ministerpräsident hinsichtlich der Vorgänge im E...er Stadtrat nicht heraushalten. 163 Ich komme somit zu dem Ergebnis, dass der Antrag unbegründet ist. - Seite 25 von 26 -

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