Hinterlegt am 05.05.2017 - 07:30 - 3 darüber hinausgehenden Kosten 5 R 5/17t des Rekursverfahrens hat die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei endgültig selbst zu tragen. Der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteigt EUR 30.000.--. Der ordentliche Revisionsrekurs ist zulässig. B e g r ü n d u n g : Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) ist Abgeordnete zum Nationalrat, Klubobfrau der Grünen im Parlament und Bundessprecherin der Grünen. Die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge: Beklagte) ist eine in Irland registrierte Gesellschaft mit Sitz in Dublin und ein Tochterunternehmen betreibt das es der unter US-amerikanischen www.facebook.com Benutzern ermöglicht, ein Facebook Inc. soziales private Sie Netzwerk, Profil-Seiten zu erstellen und Kommentare zu veröffentlichen. Ein unter der Bezeichnung „Michaela Jaskova“ registrierter privater Nutzer veröffentlichte am 3.4.2016 auf seiner Facebook-Profil-Seite einen von der Seite „oe24.at“ stammenden Artikel bestehend aus einem Lichtbild der Klägerin und dem Begleittext „Grüne: Mindestsicherung für Flüchtlinge soll bleiben“ sowie „Gegen blauschwarze Pläne: 'Wir werden alles daran setzen, das auch rechtlich zu bekämpfen' und postete dazu folgenden Kommentar: „miese Volksverräterin. Dieser korrupte Trampel hat in ihrem ganzen Leben noch keinen einzigen Cent mit ehrlicher Arbeit verdient, aber unser Steuergeld diesen eingeschleusten Invasoren in den Allerwertesten blasen. Verbietet doch endlich diese grüne Faschistenpartei.“ Dieser Beitrag kann von jedem Facebook-Nutzer abgerufen werden. Mit Schreiben vom 7.7.2016 forderte die Klägerin die

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