26/1/24, 13:45
BVerwG 6 C 12.20, Urteil vom 30. November 2022 | Bundesverwaltungsgericht
Verpflichtung nachzukommen, den Sendungsbezug der Nutzerbeiträge auf seiner Facebook-Seite
durchzusetzen.
68 7. Das Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht (UA Rn. 46) und die Beteiligten haben als Rechtsgrundlage für die Löschung von Kommentaren das "virtuelle Hausrecht" des Beklagten bemüht. Dazu genügt
der Hinweis, dass angesichts der speziellen und hinsichtlich thematischer Vorgaben abschließenden gesetzlichen Regelungen für das Telemedienangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Fällen der vorliegenden Art des fehlenden Sendungsbezugs keine Notwendigkeit für eine solche Analogie besteht. Denn auch die
Heranziehung dieser richterrechtlichen Grundlage zur Störungsabwehr liefe letztlich auf die Anwendung des
in § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 5 Satz 4 RStV a. F. i. V. m. Nr. 17 Satz 1 der Negativliste geregelten Maßstabs
hinaus.
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8. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 154 Abs. 2 VwGO.
https://www.bverwg.de/301122U6C12.20.0
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