Gericht: Entscheidungsdatum: Rechtskraft: Aktenzeichen: Dokumenttyp: Quelle: VG Leipzig 1. Kammer Normen: Zitiervorschlag: Art 5 Abs 1 GG, § 11d RdFunkStVtr SN 17.06.2020 ja 1 K 1167/19 Urteil VG Leipzig, Urteil vom 17. Juni 2020 – 1 K 1167/19 –, juris "Netiquette" der Rundfunkanstalt – Virtuelles Hausrecht im Internet - Löschung eines Kommentars Leitsatz Die Löschung eines Kommentars, der einen nach den Nutzungsbedingungen ("Netiquette") der Rundfunkanstalt unerwünschten Link zu einem anderen Anbieter enthält, von der journalistisch begleiteten Facebook-Seite der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ist von deren virtuellen Hausrecht gedeckt, wie es seine Ausprägung in der "Netiquette" der Rundfunkanstalt gefunden hat.(Rn.4) Fundstellen MMR 2021, 93-96 (Leitsatz und Gründe) NVwZ-RR 2021, 113-118 (Leitsatz und Gründe) Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet. 4. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Löschung seines Kommentars durch den Beklagten von dessen Facebook-Seite und begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit sowie die erneute Sichtbarmachung des Kommentars. 2 Der Beklagte, eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, betreibt einen Internetauftritt auf dem sozialen Netzwerk „Facebook“ unter der Internetadresse www.facebook.com/...AKTUELL. Auf dieser Facebook-Seite des Beklagten werden Beiträge des Beklagten veröffentlicht. Angemeldete Facebook-Nutzer haben die Möglichkeit, diese zu kommentieren. Für die Kommunikation auf der Facebook-Seite des Beklagten verweist der - Seite 1 von 16 -

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