26/1/24, 13:45 BVerwG 6 C 12.20, Urteil vom 30. November 2022 | Bundesverwaltungsgericht URTEIL BVerwG 6 C 12.20 VG Leipzig - 11.09.2019 - AZ: 1 K 1642/18 OVG Bautzen - 16.09.2020 - AZ: 5 A 35/20 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. November 2022 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Kraft, die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Möller, Hahn und Dr. Tegethoff sowie die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Gamp für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. September 2020 wie folgt gefasst: "Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 11. September 2019 dahingehend geändert, dass die Rechtswidrigkeit der Löschung des Kommentars Nr. 13 'Ob man dabei den Attentäter von Straßburg finden wird??' festgestellt wird. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu 12/14 und die Kosten des Berufungsverfahrens zu 12/13; die Beklagte trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu 2/14 sowie die Kosten des Berufungsverfahrens zu 1/13." Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens zu 12/13 und die Beklagte zu 1/13. Gründe I 1 Der Kläger wendet sich gegen die Löschung von ihm verfasster Kommentare auf der Facebook-Seite des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR). https://www.bverwg.de/301122U6C12.20.0 2/15

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