Beklagte auf die auf der Homepage des Beklagten unter www.....de/service/rechtlichehinweise veröffentlichte sog. Netiquette.
3
Darin findet sich u. a. auch folgende Regel für das Erstellen eines Kommentars:
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„Nicht erwünscht sind:
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[...] - Links zu Webseiten, die nicht Teil des ARD/ZDF-Angebotes sind [...].
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Konstruktive Kritik ist ausdrücklich erwünscht! Die Redaktion behält sich das
Recht vor, Kommentare zu löschen. Eine Diskussion über gelöschte Kommentare
findet nicht statt. [...]“
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Der Kläger ist angemeldeter Nutzer des sozialen Netzwerks „Facebook“. Am 25.6.2019
veröffentlichte der Beklagte die Meldung „Am Mittwoch dürfte die Monatsdurchschnittstemperatur noch ein bisschen steigen. Mit bis zu 38 Grad Celsius wird der wärmste Tag
der Woche erwartet. Aktuelle Informationen zur Sahara-Hitze: https://www.....de/s/hochulla“, die unter www.facebook.com/...AKTUELL/posts/... abzurufen ist. Zu diesem Beitrag
veröffentlichte der Beklagte ein Bild, welches die Elbwiesen in Dresden zeigt. Hierzu gab
der Kläger einen Kommentar ab, welcher in der Folge von Mitarbeitern des Beklagten
von der Facebook-Seite gelöscht wurde. Im Einzelnen handelt es sich um den folgenden
Kommentar des Klägers:
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„...: das von Ihnen gezeigte Foto ist manipulativ. Es suggeriert im Zusammenhang mit dem Bildtext einen extrem niedrigen Pegelstand der Elbe. Sie manipulieren Ihre Zuschauer durch einen extrem flachen Aufnahmewinkel, der zudem
die Steine im Uferbereich darstellt und so den Betrachter täuschen soll. Tatsächlich zeigen Sie nicht das Flussbett der Elbe, sondern die Elbwiesen im Vordergrund.
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Eine derartige Manipulation, offensichtlich um ökopopulistischen Weltuntergangsszenarien Vorschub zu leisten, ist eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks
nicht würdig. Beenden Sie unverzüglich Ihre Propaganda und leisten Sie, wie es
Ihnen das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat: Wahrheitsgemäß, unvoreingenommen, ausgewogen.
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Pegelstände Elbe: http://undine.bafg.de/elbe/pegel/elbe-pegel-dresden.html
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(Man beachte die angezeigten Extremstände, von denen wir derzeit weit entfernt
sind)
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Das Bild von Google Maps zeigt den Bereich, den Sie manipulativ in Ihrem Bild
darstellen, iben die Elbwiesen, trocken.“
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Der Beklagte begründete die Löschung wie folgt:
„____ __, wir mussten Ihren Kommentar für andere User unsichtbar machen, weil
er einen Link auf eine Seite außerhalb des öffentlich-rechtlichen Angebots enthält. Solche Links dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht stehen lassen. Sie
können aber gerne (unter Angabe der Quelle) aus dem Artikel zitieren.“
Am 28.6.2019 hat der Kläger Klage erhoben. Zur Begründung führt der Kläger aus, die
vom Beklagten genannten Kommentarregeln seien für ihn nicht sichtbar gewesen. Auf
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