99
Die Störung des Nutzungszwecks war im Hinblick auf die wiederholten und gravierenden
Verstöße gegen die Netiquette hier auch nachhaltig.
100
Es war auch in Zukunft wieder mit Störungen zu rechnen. Dies ergibt sich zunächst bereits aus der Anzahl der Verstöße des Klägers gegen die Netiquette auf den jeweiligen
Facebook-Accounts des Beklagten. Der Kläger hat außerdem auch nach Ermahnungen
des Beklagten nicht auf die Verwendung von Begriffen wie „Rotfaschist“ verzichtet, die
er zuvor in einen unmittelbaren Zusammenhang mit „Stalin und bis zu 60 Millionen Toten“ gesetzt hatte und zu denen er bekundet hatte, er werde es lächelnd zur Kenntnis
nehmen, wenn Rotfaschisten wieder an den Bäumen hingen. So kommentierte der Kläger auch nach den folgenden Ermahnungen des Beklagten
101
„Hallo T., wir haben hier eine Nettiquette, Beleidigungen haben bei uns nichts zu
suchen. Über sachliche Argumente freuen wir uns natürlich immer.“
102
„Hallo T., letzte Verwarnung: „fett“, „alt“ – wir wollen hier keine weiteren Beleidigungen! Sonst bitte raus hier aus unserem Feed. Vielen Dank.“
103
weiter u.a. wie folgt:
104
„M. S. Noch ne rotfaschistische Antifaschnalle“
105
„J. F.: Sie schnallen nicht wie paradox, vernunftwidrig und widersinnig Ihre lächerliche Aussage ist oder?! Wer Menschen wegen einer Meinung, egal welcher
bestraft, ist ein Faschist – Basta! Ich hämmer das immer wieder in Ihren rotfaschistischen Schädel!“
106
„J. F.: Wer meint eine Meinung wäre keine Meinung nur weil es eine Meinung ist
die nicht der eigenen Meinung entspricht und deswegen meint, dass der der die
Meinung vertritt, von der man meint es wäre keine Meinung, für seine Meinung
die man nicht für eine Meinung hält, bestraft gehört > ist ein Rotfaschist! :-D“
107
Der Kläger hat sich auch nicht einsichtig gezeigt, sondern seine Aussagen als legitim
verteidigt:
108
„ZDF heuteplus: Lassen Sie sich von diesen Antifanten nicht manipulieren, das
ist nämlich ihr Ziel, andere Meinungen auszulöschen. Ich habe hier nur Tatsachen aufgelistet die nachdenklich machen sollten, das ist weder neonazistisch
noch sonst irgend wie kritikwürdig, die Beleidigungen gingen primär von den Antifanten aus.“
109
Auch auf dem Facebook-Profil „ZDF“ wurde der Kläger u.a. unter Beiträgen zu den Themen „Ehe für alle“ und „Babyboom und fehlende Kreißsäle“ mehrfach ermahnt und über
die Grenzen zulässiger Äußerungen auf dem Profil und die Geltung der Netiquette aufgeklärt. Trotzdem und obwohl er bereits zuvor auf dem Facebook-Account „ZDF Heute+“
des Beklagten wegen beleidigender Äußerungen gesperrt worden war, äußerte sich der
Kläger vor seiner Sperrung noch wie folgt:
110
„V. R.: Sie sind typische Kommunistin, alles gleich machen, genau das jedoch ist
Rassismus, Sie sind ein Rassist! Wer die Unterschiede der Völker und Kulturen
negiert, ist ein blinder ideologisch vernagelter Honk und Rassist!
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