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Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung
vom 22. Juli 2021 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann und die Richter
Dr. Remmert, Reiter, Dr. Kessen und Dr. Herr
für Recht erkannt:
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg - 3. Zivilsenat und Kartellsenat - vom 4. August
2020 teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts
Nürnberg-Fürth - 11. Zivilkammer - vom 14. Oktober 2019 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt,
1. den nachfolgend wiedergegebenen, am 11. August 2018
gelöschten Beitrag der Klägerin wieder freizuschalten:
"Schon der Wahnsinn, kann mich nicht an ein Attentat erinnern, das sog. Reichsbürger verübt haben. Im Gegensatz
dazu dann die Morde von islamischen Einwanderern, die
man zwar beobachtet hat, aber nichts dazu machen konnte.
Deutsche Menschen werden kriminalisiert, weil sie eben
eine andere Ansicht von ihrem Heimatland haben als das
Regime. Migranten können hier morden und vergewaltigen