Hinterlegt am 05.05.2017 - 07:30
- 3 darüber
hinausgehenden
Kosten
5 R 5/17t
des
Rekursverfahrens
hat
die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei
endgültig selbst zu tragen.
Der
Wert
des
Entscheidungsgegenstands
übersteigt
EUR 30.000.--.
Der ordentliche Revisionsrekurs ist zulässig.
B e g r ü n d u n g :
Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge:
Klägerin) ist Abgeordnete zum Nationalrat, Klubobfrau der
Grünen im Parlament und Bundessprecherin der Grünen.
Die
beklagte
Partei
und
Gegnerin
der
gefährdeten
Partei (in der Folge: Beklagte) ist eine in Irland registrierte Gesellschaft mit Sitz in Dublin und ein Tochterunternehmen
betreibt
das
es
der
unter
US-amerikanischen
www.facebook.com
Benutzern
ermöglicht,
ein
Facebook
Inc.
soziales
private
Sie
Netzwerk,
Profil-Seiten
zu
erstellen und Kommentare zu veröffentlichen.
Ein unter der Bezeichnung „Michaela Jaskova“ registrierter privater Nutzer veröffentlichte am 3.4.2016 auf
seiner
Facebook-Profil-Seite
einen
von
der
Seite
„oe24.at“ stammenden Artikel bestehend aus einem Lichtbild der Klägerin und dem Begleittext „Grüne: Mindestsicherung für Flüchtlinge soll bleiben“ sowie „Gegen blauschwarze Pläne: 'Wir werden alles daran setzen, das auch
rechtlich zu bekämpfen' und postete dazu folgenden Kommentar:
„miese Volksverräterin. Dieser korrupte Trampel hat
in ihrem ganzen Leben noch keinen einzigen Cent mit ehrlicher Arbeit verdient, aber unser Steuergeld diesen eingeschleusten Invasoren in den Allerwertesten blasen. Verbietet doch endlich diese grüne Faschistenpartei.“
Dieser Beitrag kann von jedem Facebook-Nutzer abgerufen werden.
Mit Schreiben vom 7.7.2016 forderte die Klägerin die