02/06/2020 Druck- und Speicheransicht juris Sammlungen Langtext Gericht: VG Berlin 27. Kammer Entscheidungsdatum: 26.09.2019 Aktenzeichen: 27 K 365.18 Dokumenttyp: Urteil Quelle: Normen: § 2 RdFunkStVtr BE, § 20 RdFunkStVtr BE, § 35 RdFunkStVtr BE, § 36 RdFunkStVtr BE, § 38 RdFunkStVtr BE, AVMD-RL Tenor Ziffer 3 des Bescheides der Beklagten vom 13. Juli 2018 (Az. 118/2018) wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Aufhebung eines Bescheids der Beklagten, mit dem diese drei Internet-Video-Formate der Klägerin – soweit diese als Live-Streams verbreitet werden (im Folgenden: Live-Streams) – als zulassungspflichtigen Rundfunk einordnete und insbesondere deren Veranstaltung und Verbreitung ohne Rundfunkzulassung untersagte. 2 Die Klägerin ist die Muttergesellschaft des A... Konzerns, zu dessen Presseprodukten die „...-Zeitung gehört. Das Format „... verfügt neben einer gedruckten Ausgabe über ein umfangreiches Online-Angebot, das unter w... sowie über verschiedene andere Internetplattformen erreichbar ist. Das Online-Angebot beinhaltet Berichterstattung in Textform sowie in bewegten Bildern (Videos). 3 Die Klägerin verbreitete seit dem 4. April 2018 die Formate „... und „.... Diese Formate konnten bzw. können zunächst einmal live gestreamt und im Nachhinein auf Abruf konsumiert werden. 4 „... ist ein Informationsformat zu dem Thema Politik, das jeden Montag um 8 Uhr als Live-Stream angeboten wird und in dem in der Regel Politiker zum tagespolitischen Geschehen befragt werden. Das Format kann über w... und die Facebook-Seiten „... und „... aufgerufen werden; die Verbreitung der Live-Streams auf „YouTube“ wurde Ende Januar 2018 eingestellt, es folgten jedoch noch einige Sonderausgaben, die auf YouTube live gestreamt wurden. 5 Bei „... handelt es sich um ein Format, in dem über aktuelle Ereignisse aus Politik, Sport und Unterhaltung berichtet wird. Die Berichte werden nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern werktäglich anlassbezogen als „Live-Schaltungen“ zu aktuellen Ereignissen angeboten. Bei „... handelt es sich um das Nachfolgeformat von „..., das einmal werktäglich zu einem festen Zeitpunkt als Live-Stream bereitgestellt wurde. Das Format kann über w..., die Facebook-Seiten „... und „... und den „YouTube“-Kanal von „... aufgerufen werden. 6 „... war ein Unterhaltungsformat zu dem Thema Sport, in dem der ehemalige BundesligaSchiedsrichter T... jeden Samstag um 17:30 Uhr in einem Live-Stream die Schiedsrichterentscheidungen der Samstagsspiele der Fußball-Bundesliga kommentierte www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/bft/bs/10/page/sammlung.psml;jsessionid=DEC9EF5D3178F4770566F23EAE4A5CA9.jp2… 1/13

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