Landgericht Köln, 28 O 351/21 Datum: 11.10.2021 Gericht: Landgericht Köln Spruchkörper: 28. Zivilkammer Entscheidungsart: Beschluss Aktenzeichen: 28 O 351/21 ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1011.28O351.21.00 Tenor: I. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet: Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf, v e r b o t e n, das von der Antragstellerin auf ihrem unter https://www.entfernt betriebenen Kanal hochgeladene Video mit dem Titel „Angst #entfernt“, das unter https://lwww.entfernt abrufbar war, von diesem zu löschen und/oder die Antragstellerin wegen dieses Inhalts mit einer Verwarnung zu versehen. II. III. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Streitwert: 10.000 € Gründe: 1 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 11.10.2021 ist zulässig und begründet. 2 Die Antragstellerin hat das Vorliegen des Verfügungsgrundes und des Verfügungsanspruchs glaubhaft gemacht. 3

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