Landgericht Köln, 28 O 351/21
Datum:
11.10.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 351/21
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:1011.28O351.21.00
Tenor:
I.
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird
angeordnet:
Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für
jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes
bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht
beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer
Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft
insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf,
v e r b o t e n,
das von der Antragstellerin auf ihrem unter https://www.entfernt
betriebenen Kanal hochgeladene Video mit dem Titel „Angst
#entfernt“, das unter https://lwww.entfernt abrufbar war, von
diesem zu löschen und/oder die Antragstellerin wegen dieses
Inhalts mit einer Verwarnung zu versehen.
II.
III.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Streitwert: 10.000 €
Gründe:
1
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 11.10.2021 ist zulässig und
begründet.
2
Die Antragstellerin hat das Vorliegen des Verfügungsgrundes und des Verfügungsanspruchs
glaubhaft gemacht.
3