7/6/23, 12:43 4 W 63/18 nachvollziehbar eine Gefahr für Leib und Leben einer Person oder eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, behalten wir uns vor, die Polizei zu informieren. 20 Unsere Gemeinschaftsstandards dienen als Leitfaden für die Kommunikation auf A., und wir werden sie im Laufe der Zeit immer weiterentwickeln. In diesem Sinne bitten wir die Mitglieder der A.-Community, sich an diese Richtlinien zu halten. 21 [...] Anstößige Inhalte 12. Hassrede 22 Wir lassen Hassrede auf A. grundsätzlich nicht zu. Hassrede schafft ein Umfeld der Einschüchterung, schließt Menschen aus und kann in gewissen Fällen Gewalt in der realen Welt fördern. 23 Wir definieren Hassrede als direkten Angriff auf Personen aufgrund geschützter Eigenschaften: ethnische Zugehörigkeit, nationale Herkunft, religiöse Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Kaste, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Behinderung oder Krankheit. Auch Einwanderungsstatus ist in gewissem Umfang eine geschützte Eigenschaft. Wir definieren Angriff als gewalttätige oder entmenschlichende Sprache, Aussagen über Minderwertigkeit oder Aufrufe, Personen auszuschließen oder zu isolieren. Wir teilen Angriffe wie unten beschrieben in drei Schweregrade ein. 24 Manchmal teilen Menschen Inhalte, die Hassrede einer anderen Person enthalten, um für ein bestimmtes Thema zu sensibilisieren oder Aufklärung zu leisten. So kann es vorkommen, dass Worte oder Begriffe, die ansonsten gegen unsere Standards verstoßen könnten, erklärend oder als Ausdruck von Unterstützung verwendet werden. Dann lassen wir die Inhalte zu, erwarten jedoch, dass die Person, die solche Inhalte teilt, ihre Absicht deutlich macht, so dass wir den Hintergrund besser verstehen können. Ist diese Absicht unklar, wird der Inhalt unter Umständen entfernt. 25 Wir lassen Humor und Gesellschaftskritik in Verbindung mit diesen Themen zu. Wir sind außerdem der Ansicht, dass die Nutzerinnen und Nutzer, die solche Kommentare teilen, verantwortungsbewusster handeln, wenn sie ihre Klarnamen verwenden. 26 Folgende Inhalte sind untersagt: 27 Angriffe mit Schweregrad 1 sind Angriffe, die auf eine Person oder Personengruppe abzielen, auf die eine der oben aufgeführten Eigenschaften oder der Einwanderungsstatus zutrifft (einschließlich aller Untergruppen, außer denen, die Gewaltverbrechen oder Sexualstraftaten begangen haben). Ein Angriff wird hier wie folgt definiert: 28 Jedwede gewalttätige Äußerung oder Unterstützung in schriftlicher oder visueller Form 29 Entmenschlichende Sprache oder Bilder. Hierzu gehört unter anderem Folgendes: 30 Bezugnahme auf oder Vergleich mit Schmutz, Bakterien, Krankheit oder Fäkalien Bezugnahme auf oder Vergleich mit Tieren, die kulturell als intellektuell oder körperlich unterlegen gelten Bezugnahme auf oder Vergleich mit Untermenschlichkeit Die Verspottung des Konzepts „Hassverbrechen“ im Allgemeinen, konkreter Hassverbrechen oder der Opfer von Hassverbrechen, selbst wenn keine reale Person in einem Bild abgebildet ist Bestimmte entmenschlichende Vergleiche sowohl in schriftlicher als auch in visueller Form lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Datum=2023&nr=25504&Blank=1 3/9

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