1 Die Antragstellerin begehrt die Feststellung der Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien. 2 1. Am 27. Mai 2018 fand in Berlin eine vom Bundesverband der AfD angemeldete Versammlung zum Thema „Zukunft für Deutschland - für Freiheit und Demokratie“ statt, an der etwa 5.000 Personen teilnahmen. Die Antragstellerin, der Landesverband Berlin der AfD, rief zur Teilnahme an dieser Versammlung auf. Während der Versammlung hielt unter anderem der Landesvorsitzende der Antragstellerin eine Rede. 3 Anlässlich der Versammlung der AfD wurden ebenfalls am 27. Mai 2018 zahlreiche weitere Versammlungen zu folgenden, teilweise ausdrücklich AfD-kritischen Themen angemeldet und durchgeführt: 4 - „Liebe & Bass statt AfD und Fremdenhass“, 5 - „We stay United“, 6 - „Nie wieder! Boote gegen rechts“, 7 - „Bass gegen Hass - Es wird gegen die von der AfD angesetzte Großdemo protestiert“, 8 - „Unsere Alternative heißt Solidarität. Protest gegen neonazistische Tendenzen in der AfD“, 9 - „Stoppt den Hass“, 10 - 11 - „AfD wegbassen - Reclaim Club Culture against Nazis“, 12 - 13 - „Stoppt den Hass - Stoppt die AfD!“, 14 - „Am Sonntag, den 27.05., wird die AfD in Berlin protestieren. Wir können die Werte, die diese Partei vertritt und für die sie wirbt und Menschen in Deutschland für ihre „Stoppt den Hass! Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!“, „Solidarität und Hilfe, für gelebte Vielfalt und ein glänzendes Leben für Alle!“, menschenfeindliche Ideologie begeistert, nicht vertreten.“, 15 - „Nein zu Rassismus, Nein zu Ausgrenzung, Für Zivilcourage“, 16 - Ganz Berlin gegen Rechts! Kundgebung mit Redebeiträgen und Musik.“ 17 An diesen Versammlungen nahmen etwa 25.000 Personen teil. 18 Die von der AfD angemeldete Versammlung wurde um 15:16 Uhr vom Veranstalter beendet. 19 Gegen 17:30 Uhr verbreitete der Antragsgegner, der Regierende Bürgermeister von Berlin, über das soziale Medium Twitter folgende Nachricht: - Seite 4 von 12 -

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