Post���, den S... H... nach der Mitteilung des Klägers auf die Facebook-Seite der Bundeskanzlerin gesetzt hatte. Im Anschluss an diese Mitteilung gibt der Kläger den „wunderbar geschriebene(n) Artikel“ Form eines direkten Zitats vollständig wieder. Dies versteht der Leser dahin, dass sich der Kläger den Inhalt des Zitats in vollem Umfang zu eigen macht. 94 Mit ihrem Post wendet sich die Verfasserin direkt an die Bundeskanzlerin, die sie im einleitenden Satz als „die verachtenswerteste und kriminellste Bundeskanzlerin, die das Deutsche Volk je erdulden musste“ bezeichnet. In den folgenden Sätzen erkennt der maßgebliche Leser die Begründung für dieses Werturteil: „Sie haben dem Deutschen Volk vorsätzlich und gesetzwidrig Terror, Krieg, Armut und den Tod durch illegale Asylschmarotzer, hunderttausende Söldner, IS-Terroristen und weitere Schwerverbrecher in unser Land importiert. Laut Grundgesetz Art. 16a hat in Deutschland KEINER das Recht auf Asyl, der aus sicheren Drittstaaten einreist, somit befinden sich ALLE IHRE Gäste ILLEGAL in Deutschland.“ Der verständige und unvoreingenommene Leser erkennt, dass sich diese Äußerungen auf die im Zuge der Flüchtlingskrise nach Deutschland eingereisten Asylbewerber beziehen. Dem durch Großschreibung betonten Hinweis darauf, dass keiner der Flüchtlinge wegen seiner Einreise über sichere Drittstaaten in Deutschland Asyl beanspruchen könne, entnimmt er, dass die Verfasserin sämtliche im Zuge der Flüchtlingskrise eingereisten Asylbewerber für „illegale Asylschmarotzer“ hält. 95 Im nächsten Abschnitt des Posts führt die Verfasserin aus, dass die Schengen- und Dublin-Abkommen rechtswidrig und vorsätzlich außer Kraft gesetzt worden seien. Hieran anknüpfend erhebt sie gegen die Bundeskanzlerin den Vorwurf, dass diese ihren Amtseid verletze, in dem sie geschworen habe, Schaden vom Deutschen Volk fernzuhalten. In diesem Zusammenhang schreibt sie unter anderem: „Öffentliche Veranstaltungen müssen wegen IHRER ILLEGALEN GÄSTE nun massiv gesichert, eingezäunt und durch Polizisten mit Maschinengewehren gesichert werden. Nun gibt es Schutzzonen für Frauen, die Schutz suchen vor Schutzsuchenden, damit sie durch IHRE ENTHEMMTEN GÄSTE nicht weiterhin Opfer von sexuellen Übergriffen werden. Täglich begehen IHRE GÄSTE Gewaltverbrechen.“ 96 Diese Ausführungen versteht der maßgebliche Leser zwar nicht dahin, dass jeder einzelne Flüchtling sexuelle Übergriffe oder Gewaltverbrechen verübt. Dem Verweis auf „täglich“ begangene Gewaltverbrechen entnimmt er aber, dass nach Ansicht der Verfasserin ein erheblicher Teil der nach Deutschland eingereisten Flüchtlinge derartige Straftaten begeht. Aus dem Umstand, dass die Zuschreibung von derartigen Straftaten durchgängig ohne Differenzierung an das Kollektiv „Ihre Gäste“ erfolgt, leitet er ab, dass ein solches Verhalten nach Ansicht der Verfasserin für die im Zuge der Flüchtlingskrise nach Deutschland eingereisten Asylbewerber als repräsentativ angesehen werden kann. 97 Im Anschluss an diese Ausführungen behauptet die Verfasserin, dass die Alters- und Kinderarmut „der Deutschen“ so hoch wie nie sei. Fast eine Million Deutsche lebten auf der Straße. Es sei die Aufgabe der Bundeskanzlerin, diesen Menschen zu helfen und nicht „ganz Europa mit kulturfremden Invasoren zu fluten und diese mit UNSEREN hart erwirtschafteten Steuermilliarden zu versorgen.“ An die anschließend gestellte Frage: „Sie verlangen Respekt?“ knüpft die Verfasserin die Aussage: „IHRE mehrheitlich kriminellen Invasoren, die in Deutschland vergewaltigen und morden(,) werden noch als Opfer ‚rechter Hetze‘ in Schutz genommen.“ An dieser Stelle findet der Leser seine Interpretation bestätigt, dass die Verfasserin des Posts die Mehrheit der nach Deutschland eingereisten Flüchtlinge als kriminell ansieht und diese Kriminalität sich nicht im Tatbestand der illegalen Einreise erschöpft; denn diesen Vorwurf erhebt die Verfasserin gegen alle Asylbewerber, weil diese ausnahmslos über sichere Drittstaaten eingereist seien. 98 Im letzten Teil ihres Posts verleiht die Verfasserin ihrem Wunsch Ausdruck, dass die Bundeskanzlerin sich für ihre „Straftaten“, die einen in der deutschen Geschichte beispiellosen „Hochverrat am zu regierenden Volk“ darstellten, vor Gericht verantworten müsse. 99 (3) Mit diesem durch Interpretation ermittelten Aussagegehalt verwirklichen zumindest einzelne in dem Beitrag enthaltene Äußerungen, die sich der Kläger zu eigen gemacht hat, den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB.

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