Hinterlegt am 05.05.2017 - 07:30 5 R 5/17t REPUBLIK ÖSTERREICH Oberlandesgericht Wien Das durch Oberlandesgericht die Wien Senatspräsidentin Vorsitzende, die Richterin Kommerzialrat Mag. klagenden gefährdeten und Herzog hat als Dr. Mag. in Schrott-Mader Elhenicky der Partei Rekursgericht Dr. als und den Rechtssache der Eva Glawischnig- Piesczek, Abgeordnete zum Nationalrat, c/o Grüner Klub im Parlament, 1017 Windhager, Partei Ireland Wien, vertreten Rechtsanwältin und Gegnerin Ltd, 4 in der Grand Wien, durch gegen gefährdeten Canal Square, 2 Drin Maria die beklagte Partei Facebook Dublin, Irland, vertreten durch die Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG in Wien, wegen Unterlassung, Urteilsveröffentlichung, Zahlung von EUR (Gesamtstreitwert: 2.500,-- EUR und 69.500,--; Herausgabe Streitwert im Provisorialverfahren EUR 35.000,--), über den Rekurs der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei gegen die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 7.12.2016, 11 Cg 65/16w-17, in nicht öffentlicher Sitzung den B e s c h l u s s gefasst: Dem Rekurs wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtene einstweilige Verfügung wird dahin abgeändert, dass sie wie folgt zu lauten hat: „1. Der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei wird aufgetragen, es ab sofort bis zur rechtskräftigen Beendigung Unterlassungsklage zu des Verfahrens unterlassen, die über die klagende und gefährdete Partei zeigende Lichtbilder zu veröffentlichen

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