Hinterlegt am 05.05.2017 - 07:30
5 R 5/17t
REPUBLIK ÖSTERREICH
Oberlandesgericht Wien
Das
durch
Oberlandesgericht
die
Wien
Senatspräsidentin
Vorsitzende,
die
Richterin
Kommerzialrat
Mag.
klagenden
gefährdeten
und
Herzog
hat
als
Dr.
Mag.
in
Schrott-Mader
Elhenicky
der
Partei
Rekursgericht
Dr.
als
und
den
Rechtssache
der
Eva
Glawischnig-
Piesczek, Abgeordnete zum Nationalrat, c/o Grüner Klub im
Parlament,
1017
Windhager,
Partei
Ireland
Wien,
vertreten
Rechtsanwältin
und
Gegnerin
Ltd,
4
in
der
Grand
Wien,
durch
gegen
gefährdeten
Canal
Square,
2
Drin
Maria
die
beklagte
Partei
Facebook
Dublin,
Irland,
vertreten durch die Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co
KG in Wien, wegen Unterlassung, Urteilsveröffentlichung,
Zahlung
von
EUR
(Gesamtstreitwert:
2.500,--
EUR
und
69.500,--;
Herausgabe
Streitwert
im
Provisorialverfahren EUR 35.000,--), über den Rekurs der
beklagten
Partei
und
Gegnerin
der
gefährdeten
Partei
gegen die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien
vom
7.12.2016,
11 Cg 65/16w-17,
in
nicht
öffentlicher
Sitzung den
B e s c h l u s s
gefasst:
Dem Rekurs wird teilweise Folge gegeben.
Die angefochtene einstweilige Verfügung wird dahin
abgeändert, dass sie wie folgt zu lauten hat:
„1.
Der
beklagten
Partei
und
Gegnerin
der
gefährdeten Partei wird aufgetragen, es ab sofort bis zur
rechtskräftigen
Beendigung
Unterlassungsklage
zu
des
Verfahrens
unterlassen,
die
über
die
klagende
und
gefährdete Partei zeigende Lichtbilder zu veröffentlichen