10/27/2020
Landgericht Köln, 24 O 187/18
Landgericht Köln, 24 O 187/18
Datum:
27.07.2018
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 O 187/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2018:0727.24O187.18.00
Tenor:
I.
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird Folgendes angeordnet:
1.
Die Verfügungsbeklagte hat es zu unterlassen, die Antragstellerin für das
Einstellen des nachfolgend genannten Textes (wörtlich oder sinngemäß)
„Und der deutsche Steuerzahler zahlt und steht für diese unverschämten
Schmarotzer morgens um ½ 6 auf um zur Arbeit zu kommen“
auf www.facebook.com zu sperren (insbesondere, ihr die Nutzung der
Funktionen von www.facebook.com wie Posten von Beiträgen, Kommentieren
fremder Beiträge und Nutzung des Nachrichtensystems vorzuenthalten) oder
den Beitrag zu löschen, wenn sich der Text auf Berichte über Asylbewerber
oder Flüchtlinge bezieht, die in Deutschland von Sozialleistungen leben und
Urlaub in den Heimatländern machen.
2.
Die Verfügungsbeklagte hat es ferner zu unterlassen, die Verfügungsklägerin
für das Einstellen des nachfolgend genannten Textes (wörtlich oder
sinngemäß):
„Ich kann dieses Gesindel in unserem Land nicht mehr ertragen…Alles was
unser Land dringend braucht bleibt unerledigt liegen, weil sich alles auf die
Randale von Merkels Gästen konzentrieren muss! Gerade wurde ein
Giftanschlag in Köln verhindert, dank des Verfassungsschutzes, da kracht es
schon wieder an einer anderen Ecke. Schafft diese Leute aus dem Land, die
gehören hier nicht hin!“
auf www.facebook.com zu sperren (insbesondere, ihr die Nutzung der
Funktionen von www.facebook.com wie Posten von Beiträgen, Kommentieren
fremder Beiträge und Nutzung des Nachrichtensystems vorzuenthalten) oder
den Beitrag zu löschen, wenn sich der Text auf ein Video bezieht, das eine
Welle von Angriffen von Asylbewerbern auf Polizeibeamte im Rahmen eines
Polizeieinsatzes vor einem Asylbewerberheim zeigt.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2018/24_O_187_18_Urteil_20180727.html
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