10/27/2020
Landgericht Köln, 24 O 187/18
II.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Verfügungsbeklagten ein
Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder
Ordnungshaft angedroht, Ordnungshaft zu vollziehen an den Vorständen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsbeklagte.
Tatbestand:
1
Die Antragstellerin hat sich bei der Verfügungsbeklagten, die ein soziales Netzwerk betreibt,
angemeldet auf der Grundlage deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der
sog. Gemeinschaftsstandards. Auf die Anlagen K 1 und K 3 (AH), die den Stand vom 19.04.2018
aufweisen, wird Bezug genommen.
2
In den Gemeinschaftsstandards ist unter III 12. „Hassrede“ geregelt, was unter einer „Hassrede“
zu verstehen sein soll. Es heißt dort u.a.:
3
„Wir lassen Hassrede auf Facebook grundsätzlich nicht zu. Hassrede schafft ein Umfeld der
Einschüchterung, schließt Menschen aus und kann in gewissen Fällen Gewalt in der realen Welt
fördern.
4
Wir definieren Hassrede als direkten Angriff auf Personen aufgrund geschützter Eigenschaften:
ethnische Zugehörigkeit, nationale Herkunft, religiöse Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung,
Geschlecht, Geschlechtsidentität, Behinderung oder Krankheit. Auch Einwanderungsstatus ist in
gewissem Umfang eine geschützte Eigenschaft. Wir definieren Angriff als gewalttätige oder
entmenschlichende Sprache, Aussagen über Minderwertigkeit oder Aufrufe, Personen
auszuschließen oder zu isolieren. Wir teilen Angriffe wie unten beschrieben in drei
Schweregrade ein.
5
Manchmal teilen Menschen Inhalte, die Hassrede einer anderen Person enthalten, um für ein
bestimmtes Thema zu sensibilisieren oder Aufklärung zu leisten. So kann es vorkommen, dass
Worte oder Begriffe, die ansonsten gegen unsere Standards verstoßen könnten, erklärend oder
als Ausdruck von Unterstützung verwendet werden. Dann lassen wir die Inhalte zu, erwarten
jedoch, dass die Person, die solche Inhalte teilt, ihre Absicht deutlich macht, so dass wir den
Hintergrund besser verstehen können. Ist diese Absicht unklar, wird der Inhalt unter Umständen
entfernt.
6
Wir lassen Humor und Gesellschaftskritik in Verbindung mit diesen Themen zu. Wir sind
außerdem der Ansicht, dass die Nutzerinnen und Nutzer, die solche Kommentare teilen,
verantwortungsbewusster handeln, wenn sie ihre Klarnamen verwenden.
7
(Wenn man weiter klickt, erscheint Folgendes:)
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Folgende Inhalte sind untersagt:
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Angriffe mit Schweregrad 1 sind Angriffe, die auf eine Person oder Personengruppe abzielen,
auf die eine der oben aufgeführten Eigenschaften oder der Einwanderungsstatus zutrifft
(einschließlich aller Untergruppen, außer denen, die Gewaltverbrechen oder Sexualstraftaten
begangen haben). Ein Angriff wird hier wie folgt definiert:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2018/24_O_187_18_Urteil_20180727.html
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