22
Im Hintergrund ist dabei die Landesdienstflagge zu erkennen.
23
In der Hörfunksendung „Fazit“ des MDR Thüringen war der Antragsgegner am 16. Juni
2015 mit folgender Äußerung, die als sogenannter „gebauter Beitrag“ aus dem Interview
zusammengeschnitten worden war, zu hören:
24
25
„Und deswegen appelliere ich auch an Herrn W... und an die CDU-Fraktion und
an alle Stadträte in E..., darüber nochmal sehr gründlich nachzudenken.“
Auf dem Twitter-Kanal der Thüringer Staatskanzlei wurde am 16. Juni 2015 folgender
Tweet veröffentlicht:
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„Der Thüringer Weg war immer die Gemeinsamkeit der Demokraten gegen
Rechts.“
27
Bei diesem Tweet handelte es sich nicht um ein Zitat aus dem Interview mit dem Antragsgegner. Angefügt war zudem eine kommentarlose Verlinkung zur Audiodatei des Interviews auf der Internetseite des MDR Thüringen.
28
Auch auf der Facebook-Seite des Freistaats Thüringen war ein Beitrag zu den Vorkommnissen im E...er Stadtrat eingestellt. Dieser enthielt keine Zitate aus dem Interview, aber
ebenfalls eine Verlinkung auf die Internetseite des MDR mit dem Hinweis:
29
Hier geht's zum Interview mit dem Ministerpräsidenten mit MDR THÜRINGEN
Thüringen: http://...
II.
30
Der Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens ist am 23. Juni 2015 beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingegangen.
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Die Antragstellerin ist der Ansicht, dass sie durch die Äußerungen des Antragsgegners in
dem Interview für den MDR Thüringen in ihren Rechten aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt wurde.
32
Zur Begründetheit ihres Antrags führt sie im Wesentlichen Folgendes aus:
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1. Der Antragsgegner habe seine Erklärungen in seiner amtlichen Funktion als Ministerpräsident abgegeben. Indem er das Interview erkennbar und bewusst in der Thüringer Staatskanzlei und zudem vor der allein der Landesregierung vorbehaltenen Landesdienstflagge geführt habe, habe er seinen Ausführungen die Insignien der Macht des Ministerpräsidenten beiseite gestellt. Er lasse sich mehrfach unter Hinweis auf seine Position als Ministerpräsident zitieren und verweise auf der offiziellen Seite der Staatskanzlei
und der Landesregierung ausdrücklich auf die betreffenden Beiträge. Es gebe keine Hinweise darauf, dass er das Interview als Parteipolitiker der Partei DIE LINKE gegeben habe. An keiner Stelle des Interviews stelle er klar, dass er eine persönliche Meinungsäußerung als Parteipolitiker abgebe und gerade nicht in seiner administrativen Organstellung
als Ministerpräsident handele. Er spreche auch nicht im Namen der Partei oder im Kontext einer Parteiveranstaltung oder einer Werbung für diese Partei.
34
Zudem nutze der Antragsgegner seine staatliche Autorität als Ministerpräsident, um die
Politiker anderer politischer Richtungen durch die Vorgabe von staatlichen Handlungs- Seite 6 von 26 -
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