151
Die NPD ist trotz eines Mitgliederverlustes weiterhin die bedeutendste Organisation im
Rechtsextremismus.
152
Bemerkenswert bleibt die alltagskulturelle Verankerung der NPD in einigen Landstrichen
Ostdeutschlands. Sie spiegelt sich nicht zuletzt auch in kommunalen Mandaten wider.
NPD-Mitglieder engagieren sich im vorpolitischen Raum. Sie gründen Bürgerinitiativen
und sind in Elternvertretungen aktiv. Die Partei selbst führt Veranstaltungen mit einem
gewissen Freizeitwert durch. In der Summe dieser Aktivitäten sprechen ihre Funktionäre
von einer „völkischen Graswurzelrevolution“.“
153
Laut Maaßen scheint fraglich, ob eine Richtungsänderung angesichts der Abhängigkeit
der Partei von Neonazis überhaupt durchsetzbar wäre. Nach wie vor säßen diese auch in
Führungspositionen.
154
(vgl.http://www.thueringen.de/th3/verfassungsschutz/rechtsextremismus/rede/index.aspx)
155
Belege dafür finden sich vielfach, gerade auch in Thüringen.
IV.
156
Im Ergebnis ist der „Appell“ des Antragsgegners von der Aufgabe und Pflicht des Staates, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, gedeckt und zulässig.
157
Diese Einschätzung korrespondiert mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2014, worin dem Bundespräsidenten nicht nur das Recht zugestanden wurde, die NPD als „Spinner“ zu bezeichnen (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2
BvE 4/13 -, juris Rn 33), sondern ebenfalls die Aufforderung, die Bürger mögen „auf die
Straße gehen und sagen, ‘bis hierher und nicht weiter‘“ (BVerfG ebd., Rn 2, 32).
158
Der „Appell“ von Ministerpräsident R..., NPD Anträgen nicht zuzustimmen und damit „die
Nazis“ nicht aufzuwerten, liegt inhaltlich auf dieser Linie:
159
Er wendet sich damit, ebenso wie der Bundespräsident, nicht willkürlich „gegen geschichtsvergessene rechtsradikale und fremdenfeindliche Überzeugungen“ (so BVerfG
ebd., Rn 31)
160
Bekanntermaßen hat auch die Thüringer Landesregierung unter Ministerpräsidentin Lieberknecht den Antrag des Bundesrates nach Art. 21 Abs.2 GG i.V.m. §§ 13 Nr.2, 43 ff.
BVerfGG an das Bundesverfassungsgericht auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit
der NPD und ihrer Teilorganisationen maßgeblich mitgetragen.
161
Die dem NPD-Verbotsverfahren innewohnende politische Grundhaltung wird auch von
der Thüringer Landesregierung unter Leitung von Ministerpräsident R... mitgetragen. Der
Appell des Antragsgegners ist Ausdruck dessen.
162
Entgegen der Ansicht der Mehrheit des Senates muss sich der Antragsgegner insoweit
nicht auf eine Rolle als Parteipolitiker reduzieren lassen und sich als Ministerpräsident
hinsichtlich der Vorgänge im E...er Stadtrat nicht heraushalten.
163
Ich komme somit zu dem Ergebnis, dass der Antrag unbegründet ist.
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