7/6/23, 12:43
4 W 63/18
31
Angriffe mit Schweregrad 2 sind Angriffe, die auf eine Person oder Personengruppe abzielen, auf die eine der oben
aufgeführten Eigenschaften zutrifft. Ein Angriff wird hier wie folgt definiert:
32
Aussagen über Minderwertigkeit oder Bilder, die implizieren, dass eine Person oder eine Gruppe körperliche, geistige
oder moralische Defizite aufweist
33
Körperlich (unter anderem „verunstaltet“, „unterentwickelt“, „abscheulich“, „hässlich“)
Geistig (unter anderem „zurückgeblieben“, „behindert“, „niedriger IQ“, „dumm“, „Idiot“)
Moralisch (unter anderem „Schlampe“, „Betrüger“, „billig“, „Schnorrer“)
34
Ausdrücke von Verachtung oder ihre bildliche Entsprechung, wie u. a.:
35
„Ich hasse X“
„Ich mag X nicht“
„X sind die Schlimmsten“
36
Ausdrücke von Abscheu oder ihre bildliche Entsprechung, wie u. a.:
37
„ekelhaft“
„scheußlich“
„widerwärtig“
38
Beschimpfung von Personen oder Personengruppen, die geschützte Eigenschaften aufweisen
39
Angriffe mit dem Schweregrad 3 sind Angriffe, die zum Ausschluss oder der Isolation einer Person oder
Personengruppe aufgrund der oben aufgeführten Eigenschaften aufrufen. Wir lassen Kritik an
Einwanderungsgesetzen und Diskussionen über die Einschränkung dieser Gesetze zu.
40
Inhalte, die Personen verunglimpfend beschreiben oder sie mit Verunglimpfungen angreifen. Verunglimpfungen
werden als Ausdrücke bzw. Wörter definiert, die üblicherweise als beleidigende Bezeichnungen für die oben
aufgeführten Eigenschaften verwendet werden. [...]“
41
Ausweislich einer vom Antragsteller vorgelegten Veröffentlichung der Antragsgegnerin aus dem Jahr 2017 gibt es in
der Bundesrepublik Deutschland 31 Millionen und weltweit 2 Milliarden aktive Nutzer von „A.“ (Anlage K 4).
42
Am 20.06.2018 löschte die Antragsgegnerin einen Beitrag des Antragstellers und sperrte seinen Zugang für 30 Tage
mit folgender Meldung (Bl. 11):
43
„Dieser Beitrag verstößt gegen unsere Gemeinschaftsstandards
44
Dieser Beitrag ist nur für dich sichtbar, da er gegen unsere Standards hinsichtlich Hassrede verstößt.
45
wie sagte schon Nostradamus: übers Meer werden sie kommen wie die Heuschrecken, aber es werden keine Tiere
sein...wie recht hatte der Mann...“
46
Mit Email seines Prozessbevollmächtigten vom 03.07.2018 ließ der Antragsteller die Antragsgegnerin abmahnen
(Anlage K 13). Die Antragsgegnerin reagierte nach dem Vortrag des Antragstellers nicht.
lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Datum=2023&nr=25504&Blank=1
4/9