10/27/2020 Landgericht Köln, 24 O 187/18 Sperrung eines Facebook-Accounts mit Aussicht auf Erfolg rechtliche Schritte ergreifen kann. Dass Letzteres möglich ist, war, wie die Fundstelle der Verfügungsklägerin belegt (Bl. 4 des Schriftsatzes vom 03.07.2018), selbst dem früheren Justizminister Maas unbekannt, der öffentlich die Meinung vertreten hatte, es stehe letztlich im freien Belieben vom Facebook, etwas im Netz stehen zu lassen. Jedenfalls liegen keine Indizien vor, die auf eine sog. Selbstwiderlegung der Dringlichkeit hinreichend zuverlässig schließen lassen könnten. Die Ordnungsmittelandrohung beruht auf § 890 ZPO. 127 Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 ZPO. 128 Streitwert: 15.000,- € (2 x 7.500,- €) 129 https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2018/24_O_187_18_Urteil_20180727.html 13/13

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