3. „Kollegen von Xs Frau Y sagen, dass X einen Seitensprung gemacht hat.Seitensprung war mit G“, wenn dies geschieht wie in dem Tweet von @W vom 16.09.2022 um 21:34 ersichtlich: […] 4. „Ich bekomme auch die ‚persönlichen Daten‘ von dem Pack der Antisemiten um X“, „Ich kann die Namen der Antisemiten wie @X in meinem Artikel über Antisemitismus nennen“, wenn dies geschieht wie in dem Tweet von @W vom 16.09.2022 um 19:24 Uhr ersichtlich: […] 5. „Das ist gut für mich und für dich als Antisemit und für das Pack von Antisemiten um @X“, wenn dies geschieht wie in dem Tweet von @W vom 16.09.2022 um 19:30 Uhr ersichtlich: […] II. Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollstrecken an ihrer Geschäftsführung, untersagt, über die Internetplattform www.twitter.com zu Ziffer I.1. bis 5. kerngleiche und innerhalb eines Zeitraums von weniger als 24 Stunden mehr als 10fach durch einen einzelnen Nutzer wiederholte Äußerungen zu verbreiten. III. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. IV. Von den Kosten des Eilverfahrens trägt der Antragsteller 1/6 und die Antragsgegnerin 5/6. V. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet. Tatbestand - Seite 2 von 15 -

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